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Ausbildung

Nasenband-Messung

Nach langer, sorgfältiger Vorbereitung wurde am 1. Januar 2020 in der Schweiz in allen Pferdesportdisziplinen die neue Nasenbandregelung eingeführt, wonach zwischen Nasenrücken und Nasenband 1,5 cm Platz sein müssen.

In allen Disziplinen-Reglementen ist der folgende Passus vermerkt:

«Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass mittels eines genormten, vom SVPS freigegebenen Messinstruments ein Abstand von 1.5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen.»

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente zur Umsetzung der Regelung Nasenband-Messung.

Anwendung des Messinstruments

Ausbildungskalender

Alle Ausbildungskurse für Offizielle auf einen Blick

Dokumentation «Verhalten auf dem Abreitplatz»

Verhalten auf dem Abreitplatz

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